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   VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462   

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VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462 (https://dejure.org/2003,5401)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462 (https://dejure.org/2003,5401)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 (https://dejure.org/2003,5401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperwelten; menschliche Plastinate; Präparation und Präsentation menschlicher Leichen; Umfang des Bestattungszwangs für anonymisierte Leichen

  • Judicialis

    BestG Art. 1; ; BestG Art. 5; ; BestV § 19; ; GG Art. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1; 5 Abs. 3 GG
    Grundrechte, Öffentliche Ordnung; grundrechtskonforme Einschränkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1618
  • NVwZ 2003, 1283 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
    Der Schutzbereich dieses Grundrechts erstreckt sich auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist (BVerfGE 35, 79/113; 47, 327/367).

    Neben der Funktion als individuelles Abwehrrecht ist die Wissenschaftsfreiheit Element der objektiven Wertordnung, die auf der Schlüsselfunktion der freien Wissenschaft sowohl für die Selbstverwirklichung des Individuums als auch die gesamtgesellschaftliche Entwicklung beruht (BVerfGE 35, 79/112 und 114).

    Dieses nicht an die Organisationsform der klassischen Universität in öffentlicher Trägerschaft gebundene Grundrecht (vgl. BVerfGE 35, 79/116), das auch privaten Einrichtungen nicht von vornherein verschlossen ist (Pernice in: Dreier, GG, Bd. I, 1. Aufl. 1996, Art. 5 III Rdnrn. 17 und 29), garantiert mit der Lehre die wissenschaftlich fundierte Übermittlung der durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
    Der Schutzbereich dieses Grundrechts erstreckt sich auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist (BVerfGE 35, 79/113; 47, 327/367).

    Der Konflikt zwischen der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 3 GG und dem Schutz anderer verfassungsrechtlich garantierter Rechtsgüter muss nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung unter Berücksichtigung der Einheit des Wertesystems im Wege der Verfassungsinterpretation gelöst werden; dazu ist im Einzelfall eine Güterabwägung anzustellen (BVerfGE 47, 327/369 f.).

  • VerfGH Bayern, 04.07.1996 - 16-VII-94
    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
    Jeder Umgang mit einem Leichnam ist an dem allgemeinen Achtungsanspruch des Toten, der ihm kraft seiner Menschenwürde zukommt und auch noch nach dem Tode Schutz genießt (BVerfG vom 27.7.1993, NJW 1994, 783; vom 18.1.1994, NJW 1994, 783/784; VerfGHE 49, 79/92), zu messen; herabwürdigende und erniedrigende Verfahrensweisen sind verboten.

    Es ist bereits fraglich, ob ein Plastinat als Leiche nicht eine "res extra commercium" ist und sich damit bereits dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie entzieht (vgl. VerfGHE 49, 79/93; Gröschner, Menschenwürde und Sepulkralkultur in der grundgesetzlichen Ordnung, 1995, S. 52 ff.).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
    Die Menschenwürde wirkt über den Tod hinaus und bezieht - neben der hier irrelevanten Facette des postmortalen Persönlichkeitsschutzes des Andenkens des Verstorbenen in seinem Wirken und seiner Selbstdarstellung als Gegenstand der öffentlichen Erinnerung (vgl. BVerfGE 30, 173/194) - auch den konkreten Leichnam als Hülle der verstorbenen Person ein, der nicht wie beliebige Materie behandelt werden darf (Dreier in: Dreier, GG, Bd. I, 1. Aufl. 1996, Art. 1, Rdnr. 53).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
    Im vorliegenden Fall bildet die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde als oberster bzw. höchster Wert (BVerfGE 5, 85/204; 45, 187/227) den Gegenpol in der Abwägung.
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
    Im vorliegenden Fall bildet die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde als oberster bzw. höchster Wert (BVerfGE 5, 85/204; 45, 187/227) den Gegenpol in der Abwägung.
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
    Die an Kants ethische Maxime angelehnte Objekt-Formel des Bundesverfassungsgerichts, wonach es der Würde des Menschen widerspricht, ihn zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen (vgl. BVerfGE 9, 89/95; 50, 166/175), wirft hier unter zwei Aspekten Probleme auf: Zum einen geht es in der vorliegenden Fallkonstellation nicht um staatliches Eingreifen, sondern inmitten steht die staatliche Schutzpflicht im Verhältnis Privater untereinander (dazu Hofmann, AÖR 118 [1993], 353/360), und zum anderen passt dieser Ansatz für den Leichnam, der per se nur noch Objekt sein kann, nicht vollends (Benda, NJW 2000, 1769/1771).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
    Die an Kants ethische Maxime angelehnte Objekt-Formel des Bundesverfassungsgerichts, wonach es der Würde des Menschen widerspricht, ihn zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen (vgl. BVerfGE 9, 89/95; 50, 166/175), wirft hier unter zwei Aspekten Probleme auf: Zum einen geht es in der vorliegenden Fallkonstellation nicht um staatliches Eingreifen, sondern inmitten steht die staatliche Schutzpflicht im Verhältnis Privater untereinander (dazu Hofmann, AÖR 118 [1993], 353/360), und zum anderen passt dieser Ansatz für den Leichnam, der per se nur noch Objekt sein kann, nicht vollends (Benda, NJW 2000, 1769/1771).
  • BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1553/93

    Verfassungsmäßigkeit der strafprozessualen Vorschriften über Leichenöffnung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
    Jeder Umgang mit einem Leichnam ist an dem allgemeinen Achtungsanspruch des Toten, der ihm kraft seiner Menschenwürde zukommt und auch noch nach dem Tode Schutz genießt (BVerfG vom 27.7.1993, NJW 1994, 783; vom 18.1.1994, NJW 1994, 783/784; VerfGHE 49, 79/92), zu messen; herabwürdigende und erniedrigende Verfahrensweisen sind verboten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.1987 - 7 E 5/87
    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
    Auch der durch künstliche Präparation (Mumifizierung) auf Dauer dem Zerfall entzogene tote Körper bleibt Leiche i.S. des Bestattungsrechts (vgl. OVG Koblenz vom 26.3.1987, DÖV 1987, 826).
  • AG Berlin-Tiergarten, 27.03.1996 - 248 Ds 400/95
  • VG Augsburg, 04.09.2009 - Au 7 S 09.1266

    Öffentliches Vorzeigen zweier Plastinate beim Geschlechtsakt; verfassungskonforme

    Unter einer Leiche versteht man den Körper eines Verstorbenen, solange sein Zusammenhang zwischen den Einzelteilen durch den Verwesungsprozess oder auf andere Weise noch nicht völlig aufgehoben ist (BayVGH, Beschluss vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462).

    Nicht die Bestattungsabsicht ist Voraussetzung für den Leichenbegriff, sondern der grundsätzliche Bestattungszwang des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayBestG, der unabhängig vom zuvor geäußerten Willen des Betroffenen objektiv an das Vorhandensein eines toten menschlichen Körpers anknüpft (BayVGH, Beschluss vom 21.02.2003 - a.a.O.).

    Erfasst ist alles, was als ernsthafter, planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist (BVerfGE 35, 79/113; 47, 327/367; BayVGH, Beschluss vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462).

    Dieses Grundrecht ist nicht an die Form der Universität gebunden, sondern ist auch privaten Einrichtungen nicht von vorneherein verschlossen (BayVGH, Beschluss vom 21.02.2003 - a.a.O.).

    Die Würde des Menschen wirkt über den Tod hinaus (BayVGH, Beschluss vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462) und steht daher auch den plastinierten Überresten der Verstorbenen zu.

    Erfasst ist auch der Leichnam als Hülle der verstorbenen Person, der nicht wie beliebige Materie behandelt werden darf (BayVGH, Beschluss vom 21.02.2003 - a.a.O.).

    Jeder Umgang mit dem Leichnam ist an dem allgemeinen Achtungsanspruch des Toten, der ihm kraft seiner Menschenwürde zukommt, zu messen; herabwürdigende und erniedrigende Verfahrensweisen sind verboten (BayVGH, Beschluss vom 21.02.2003 - a.a.O.).

    Dieser führt in seinem oben genannten Beschluss vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462 aus:.

    (b) Dem lässt sich auch nicht entgegenhalten, die Situation sei mit der Präsentation der schwangeren Frau vergleichbar, bei der ebenfalls zwei Plastinate in ihrem natürlichen Zusammenhang gezeigt werden, da bei diesen Plastinaten nach der Rechtsprechung des BayVGH der wissenschaftliche Charakter im Vordergrund stand (BayVGH, Beschluss vom 21.02.2003 - a.a.O.), wovon jedoch nach Auffassung des Gerichts für den streitgegenständlichen "Schwebenden Akt" - wie oben ausgeführt - nicht ausgegangen werden kann.

    Das Unübliche, Ungewöhnliche oder das von vielen Menschen als unerwünscht Empfundene verstößt nicht alleine deswegen gegen das Sittengesetz (BVerwGE 45, 225/231; BayVGH, Beschluss vom 21.02.2003 - a.a.O.).

    Auch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, Beschluss vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462) zeigt, dass die Freiheit des Einzelnen nicht jedes Verhalten rechtfertigen kann.

    Abgesehen davon, dass der tote Körper wohl als Stoff einer künstlerischen Gestaltung mit anschließender Präsentation entzogen ist ("res extra artem") (BayVGH, Beschluss vom 21.02.2003 - a.a.O.), verstößt das Verhalten jedenfalls gegen Art. 1 Abs. 1 GG (siehe dazu oben), so dass die Kunstfreiheit insoweit zurücktreten muss.

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2010 - 1 LC 244/07

    Paintball/Reball ist nicht menschenwürdewidrig

    Diese Freiheitsrechte konturieren nicht nur mit, wo die schwer bestimmbare Grenze der Menschenwürdeverletzung liegt (vgl. Maunz-Dürig, GG, Art. 1 Abs. 1 Rdnr. 24; ferner VGH München, Beschl. v. 21.2.2003 - 4 CS 03.462 -, NJW 2003, 1618 - Körperwelten), sondern stellen ihrerseits - namentlich Art. 5 GG - Anforderungen an die Bewertung der inkriminierten Tätigkeit.
  • VG Köln, 30.10.2009 - 27 L 1586/09

    Ausstellung Körperwelten - "Schwebender Akt" bleibt verboten

    vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 26. März 1987 - 7 E 5/87 -, DÖV 1987, 826; ihm folgend VGH Mannheim, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 -, nachgewiesen bei juris; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 -, nachgewiesen bei juris.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 -, nachgewiesen bei juris.

    vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 -, nachgewiesen bei juris; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 -, nachgewiesen bei juris.

    BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 427/71, 1 BvR 325/72 - BVerfGE 35, 79; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 -, nachgewiesen bei juris.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 -, nachgewiesen bei juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2009 - 1 S 151.09 -, nachgewiesen bei juris, VG Augsburg, Beschluss vom 04. September 2009 - Au 7 S 09.1266.

    vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 -, nachgewiesen bei juris; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 -, nachgewiesen bei juris.

    vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 -, nachgewiesen bei juris; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 -, nachgewiesen bei juris.

  • VG Augsburg, 25.08.2009 - Au 7 S 09.1177

    Öffentliches Vorzeigen zweier Plastinate beim Geschlechtsakt; Anforderungen an

    Unter einer Leiche versteht man den Körper eines Verstorbenen, solange sein Zusammenhang zwischen den Einzelteilen durch den Verwesungsprozess oder auf andere Weise noch nicht völlig aufgehoben ist (BayVGH vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462).

    Nicht die Bestattungsabsicht ist Voraussetzung für den Leichenbegriff, sondern der grundsätzliche Bestattungszwang des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayBestG, der unabhängig vom zuvor geäußerten Willen des Betroffenen objektiv an das Vorhandenseins eines toten menschlichen Körpers anknüpft (BayVGH vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462).

    Erfasst ist alles, was als ernsthafter, planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist (BVerfGE 47, 327/367; BayVGH vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462).

    Dieses Grundrecht ist nicht an die Form der Universität gebunden, sondern ist auch privaten Einrichtungen nicht von vorneherein verschlossen (BayVGH vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462).

    Die Würde des Menschen wirkt über den Tod hinaus (BayVGH vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462) und steht daher auch den plastinierten Überresten der Verstorbenen zu.

    Erfasst ist auch der Leichnam als Hülle der verstorbenen Person, der nicht wie beliebige Materie behandelt werden darf (BayVGH vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462).

    Jeder Umgang mit dem Leichnam ist an dem allgemeinen Achtungsanspruch des Toten, der ihm kraft seiner Menschenwürde zukommt, zu messen; herabwürdigende und erniedrigende Verfahrensweisen sind verboten (BayVGH vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462).

  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 4 N 17.1197

    Zulässigkeit einer (nur) zweijährigen Ruhezeit bei Urnenbestattung

    Die Totenruhe begründet allerdings ungeachtet ihres Menschenwürdebezugs kein absolutes, unabänderliches Verbot jeglicher Störung; sie muss sowohl mit dem Willen des Verstorbenen in Einklang gebracht (vgl. BVerfG, B.v. 9.5.2016, a.a.O., Rn. 60; Spranger in ders./Pasic/Kriebel, Hdb. des Feuerbestattungswesens, 2014, 243) als auch mit eventuell gegenläufigen Rechtsgütern oder rechtlich schützenswerten Belangen abgewogen werden und kann daher im Einzelfall auch hinter diesen zurücktreten (vgl. zur Sektion BVerfG, B.v. 18.1.1994 - 2 BvR 1912/93 - NJW 1994, 783; zur Umbettung BayVGH, B.v. 27.7.2005 - 4 ZB 04.2986 - juris Rn. 8; OVG NW, U.v. 29.4.2008 - 19 A 2896/07 - juris Rn. 21 ff.; NdsOVG, a.a.O., Rn. 10; zur Plastination BayVGH, B.v. 21.2.2003 - 4 CS 03.462 - NJW 2003, 1618).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15

    Klage des Menschen Museums in Berufungsinstanz erfolglos

    Allein im Fehlen bestimmter Eigenschaften kann noch kein Grund dafür gesehen werden, dass ein Plastinat die Leicheneigenschaft verliert und nicht mehr dem Ausstellungsverbot wie dem Bestattungszwang unterliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2015 - 12 S 4.15 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2009 - 1 S 151.09 - OVGE 30, 194, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 - VBlBW 2006, 186, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 Ss 20/05 OWi - juris Rn. 12; VGH München, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 - juris Rn. 19; OVG Koblenz, Beschluss vom 26. März 1987 - 7 E 5/87 - juris; VG Köln, Urteil vom 19. März 2010 - 27 K 6759/09 - juris Rn. 35; VG Augsburg, Beschluss vom 4. September 2009 - Au 7 S 09.1266 - juris Rn. 50; VG Stuttgart, Urteil vom 16. März 2004 - 6 K 2954/03 - juris Rn. 41 ff.).
  • VG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 K 2954/03

    Ausstellung von Ganzkörperplastinaten menschlicher Leichen

    Leiche im bestattungsrechtlichen Sinne ist der Körper eines Verstorbenen bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilen durch den natürlichen Verwesungsprozess oder auf andere Weise (z.B. durch Verbrennung) noch nicht aufgehoben ist (vgl. die - hiervon nur unwesentlich abweichende - Definition des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 21.02.2003 - 4 CS 03.462 -, NJW 2003, 1681 = BayVBl. 2003, 339; Gaedke, Handbuch des Friedhofs - und Bestattungsrechts, 7. Auflage, Seite 119).

    Dies rechtfertigt es, bei den Ganzkörperplastinaten von Leichen im bestattungsrechtlichen Sinne auszugehen (ebenso Bay VGH, Beschluss vom 21.02.2003 aaO mit Anmerkung von Kment, BayVBl. 2003, 723; Thiele, NVwZ 2000, 405; Bremer, NVwZ 2001, 167; Benda, NJW 2000, 1769; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.1987 - 7 E 5/87 -, DÖV 1987, 826).

    Auch der Bayerische VGH geht in seinem Beschluss vom 21.02.2003 (aaO) von der Anwendbarkeit des § 13 BestattVO auf die Präsentation von Plastinaten aus (vgl. Seite 10 des amtlichen Abdrucks).

    Die Menschenwürde wirkt über den Tod hinaus und bezieht auch den konkreten Leichnam als Hülle der verstorbenen Person ein, der nicht wie beliebige Materie behandelt werden darf (vgl. hierzu und zum folgenden insbesondere Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.02.2003 aaO; vgl. ferner Maunz-Dürig, Art. 1 Rdnr. 54).

    Dass derartige Waren die Würde verletzen und auch keinerlei wissenschaftlich-didaktische Zwecke mehr erkennen lassen, bedarf nach Ansicht des Gerichts keiner weiteren Begründung (vgl. hierzu auch den Beschluss des Bay. VGH vom 21.02.2003, aaO, S. 16 des amtlichen Abdrucks).

  • VG Berlin, 16.12.2014 - 21 K 346.14

    Körperwelten: Berliner Bestattungsgesetz erfasst keine Plastinate

    Dass Plastinate Leichen im Sinne des Bestattungsrechts sind, ist im Übrigen einhellige Auffassung aller Obergerichte, die sich mit dieser Frage beschäftigt haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2009 - 1 S 151.09 - Juris Rdnr. 9; VGH Mannheim, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 - Juris Rdnr. 32 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 Ss 20/05 OWi - Juris Rdnr. 12; VGH München, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 - Juris Rdnr. 19; OVG Koblenz, Beschluss vom 26. März 1987 - 7 E 5/87 - Juris; vgl.a. VG Köln, Urteil vom 19. März 2000 - 27 K 6759/09 - Juris Rdnr. 35; VG Augsburg, Beschluss vom 4. September 2009 - Au 7 S 09.1266 - Juris Rdnr. 50; VG Stuttgart, Urteil vom 16. März 2004 - 6 K 2954/03 - Juris Rdrn.

    Mit dem Gebot des würdigen Umgangs wird zwar nicht nur dem postmortalen Würdeschutz des Toten - der in eine Plastination und Ausstellung im Rahmen eines Museums wie hier eingewilligt hat (andernfalls dürfte die Klägerin solche Plastinate schon gar nicht verwenden) - Rechnung getragen, sondern (mit der Benennung der Ehrfurcht vor den Toten) zugleich auch dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit und ihren sozialen Anschauungen über den Umgang mit Toten (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 29. November 2005, a.a.O., Rdnr. 36; VGH München, Beschluss vom 21. Februar 2003, a.a.O., Rdnr. 21; zahlreiche Bestattungsgesetze der Länder [Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein] enthalten sogar eine ausdrückliche Bezugnahme auf das sittliche Empfinden der Allgemeinheit).

    Die von der Klägerin geplante Ausstellung unterliegt daher nur dem allgemeinen Ordnungsrecht, so dass die Behörde etwa bei einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung einschreiten könnte (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 29. November 2005, a.a.O., Rdnr. 52 f.; VGH München, Beschluss vom 21. Februar 2003, a.a.O., Rdnr. 26 ff.); einen solchen Verstoß haben andere Gerichte nur bei einzelnen Ausstellungsstücken wie etwa dem Objekt "Schwebender Akt" angenommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2009 - 1 S 151.09

    Keine Live-Präparationen an Leichen in Körperwelten-Ausstellung

    Daraus dürfte sich unter anderem nach Berliner Landesrecht der Freiraum dafür ergeben, überhaupt aus sog Körperspendern plastinierte Präparate für wissenschaftliche Zwecke herzustellen (vgl. zu deren Ausstellung und dabei zu beachtenden Grenzen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 - VBlBW 2006, 186, sowie BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 - NJW 2003, 1618).

    Dieses nicht an die Organisationsform der klassischen Universität in öffentlicher Trägerschaft gebundene Grundrecht, das auch privaten Einrichtungen nicht von vornherein verschlossen ist, garantiert mit der Lehre die wissenschaftlich fundierte Übermittlung der durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72 - BVerfGE 35, 79; ferner BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2003, a.a.O.).

  • VG Köln, 19.03.2010 - 27 K 6759/09

    Nebenbestimmungen zur Genehmigung der Ausstellung Körperwelten hinsichtlich der

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 -, juris Rz. 30; VG Augsburg, Beschluss vom 04. September 2009 - Au 7 S 09.1266 -, juris Rz. 65.

    Formulierung des Bay. VGH, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 -, mit dem er die noch erlaubte Ausstellung von Plastinaten von der die Menschenwürde verletzenden Ausstellung abgrenzt.

  • BVerwG, 27.01.2023 - 6 VR 2.22

    Aktenanforderungsersuchen eines Landesuntersuchungsausschusses an den

  • VG Berlin, 26.05.2010 - 21 K 48.10

    Verbot von "Live-Präparationen" bei "Körperwelten"-Ausstellung war rechtmäßig

  • VG Berlin, 10.02.2015 - 21 L 29.15

    Körperwelten-Ausstellung kann vorerst eröffnen

  • VG Berlin, 13.09.2017 - 21 K 608.17

    Ausstellung von Plastinaten nur bei nachgewiesener Einwilligung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2015 - 12 S 4.15

    Zulässigkeit einer Ausstellung von im Plastinationsverfahren konservierten

  • VG Regensburg, 20.01.2004 - RN 6 K 03.1407
  • OVG Bremen, 19.04.2010 - 1 B 88/10

    Herleitung einer Antragsbefugnis für das Verbot der Ausstellung "Körperwelten"

  • VG Bremen, 12.03.2010 - 2 V 142/10

    Werbung für eine umstrittene Ausstellung mit Plastinaten

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